Der EUGH hat heute ein Urteil gefällt, bei dem er bemerkenswerterweise nicht der Empfehlung des Generalanwaltes folgte, sondern Google als Suchmaschine dazu verpflichtet, auf Verlangen Links zu Angeboten mit Daten zu einer Person zu löschen.

Wohl gemerkt: es geht um Suchmaschineneinträge zu existierenden Seiten. Es geht nicht darum, Inhalte von Webseiten zu löschen. Die Suchmaschine wird verkrüppelt.

Man kann das hochjubeln als Sieg der Bürger in Sachen Datenschutz über eine Krake, und da Google gerade bei „allen“ auf der Shitliste steht, ist der Jubel allumfassend. Tatsächlich als „Sieg der Verbraucher“ habe ich das in den Hörfunknachrichten gehört, und alle Klatschen. Juhu. Datenschutz. Juhu.

Schön für Betroffene: sie müssen jetzt nicht mehr gegen die Betreiber von Internetseiten vorgehen, wenn sie Inhalte aus dem Netz haben wollen, sondern wenden sich zum „Unsichtbarmachen“ an Google. Während es gegenüber Inhalteanbietern schwer sein kann, Inhalte loszuwerden, so ist Google jetzt und ab heute ein viel lohnenderes Ziel.

Das gilt vor allem für Inhalte, die vollkommen legal im Netz stehen. Die weder Persönlichkeitsrechte verletzen oder unwahre Behauptungen sind. Bisher: keine Chance, die loszuwerden. Jetzt: ein großer, dicker Hebel.

Und jetzt frage ich mal, wem das besonders nützen könnte.

Richtig: allen Abzockern, Betrügern, zwielichtigen Gestalten. Unternehmen und Unternehmer, die lügen und betrügen. Schonmal eine Pleite hingelegt haben und weitermachen.

Der bisher geltende Tipp, sich vor einem Vertragsabschluss im Internet mal ein Bild vom zukünftigen Vertragspartner zu machen, ist Makulatur.

Denn die braven Bürger, die freuen sich am Recht gegenüber dem bösen Google, aber die Abzocker werden das ganz schnell als „Weißewestemaschine“ erkennen. Und dann wird man etwa von seinem Bauträger nicht mehr wissen, dass er schon Käufer hat hängen lassen, nichts von unzufriedenen Kunden erfahren.

Denn Thomas Stadler schreibt:

Der Volltext enthält noch einen bemerkenswerten Aspekt. Der EuGH spricht davon, dass Informationen erst durch Google einer allgemeinen Öffentlichkeit (“general public”) zugänglich gemacht werden, was bedeutet, dass sie ohne Google nur einer eingeschränkten Öffentlichkeit zugänglich sind. Google kann danach selbst bei Inhalten, die im Netz rechtmäßig veröffentlicht wurden, nicht länger davon ausgehen, dass auch die Indizierung für die Googlesuche stets rechtmäßig ist. So manche Berichterstattung zu dem Urteil, erscheint mir nicht ganz zutreffend. Anders als SPON schreibt, geht es nicht nur um die Löschung sensibler persönlicher Daten, sondern um personenbezogene Daten ganz allgemein.

Ich progonstiziere mal: der normale Bürger wird eher selten daran gehen, seine Spuren im Netz zu verwischen – aber je dubioser ein Angebot oder ein Anbieter sind, desto mehr Energie wird er darauf verwenden, aus Googles Ergebnisliste zu verschwinden. Und mit der tollen Erfindung des „Unternehmenspersönlichkeitsrechts“ gibt es Unmengen an Möglichkeiten.

Ganz tolle Sache.

 

Das Ganze passt übrigens gut zur publizistischen Welle gegen Google, mindestens mal von den deutschen Verlegern losgetreten, die auch im TV ihre Fortsetzung findet. Meist eher faktenschwach, aber meinungsstark.

 

2 Gedanken zu „Schwarzer Tag für Verbraucher“

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