Bellen für Koch. Das liefert Bettina Röhl auf Welt-Online.

http://bit.ly/6mkgL3

Das Lesen lohnt (mal wieder) nicht, aber Kommentare erscheinen auf der Seite auch nur nach Gusto. Daher hier

„Wer mit Schaum vor dem Mund Juristen nur fadenscheiniges Halbwissen unterstellt, der sollte doch selbst im 1. Absatz richtigerweise von der dritten Amtszeit Brenders schreiben – seine Verträge haben jeweils eine Laufzeit von fünf Jahren, bereits einmal wurde verlängert.
Vollkommen unglaubwürdig wird die Suada mit dem Absatz
„Die privaten Sender müssen mit einem Bruchteil an Einnahmen auskommen.“
Die GEZ-Einnahmen der ÖR betrugen 2008 7,2 Mrd Euro.  (Quelle: GEZ)
Die Brutto-Werbeerlöse TV liegen 2008 bei 8,73 Mrd. Euro, für den Hörfunk liegt der Wert bei ca. 1,2 Mrd (Quelle VPRT). Selbst wenn man die Werberlöse der ÖR-Anstalten abzieht ist die Formulierung „einem Bruchteil der Einnahmen“ eine Täuschung. Oder halt ein nicht-recherchiertes Vorurteil.
Die fehlende soziale Staffelung der Rundfunkgebühren ist ebenfalls Ergebnis einer nur oberflächlichen Befassung mit der Materie, denn die Rundfunkgebührenbefreiung wird dabei nicht berücksichtigt. Die Staffel ist zwar nur 0 oder 1, aber da.

Verwegen der Gedanke: „Sieben Sekunden Müsli-Werbung in der ARD vor der Tagesschau bringt im Zweifel ein Vielfaches an Nutzen für die Körnerleute, wie eine vergleichbare Platzierung in einem privaten Programm.“ Abgesehen von der sprachlichen Schwäche des Satzes ist doch auch die Logik verquer: Wenn es eine vergleichbare Platzierung gibt „wie“ (sic!) vor der Tagesschau, warum soll die dann weniger Nutzen bringen? Möglicherweise allerdings gibt es keine vergleichbare Platzierung, nur: sind die ÖR alleine daran „schuld“, dass ihr Publikum älter ist und die privaten keine vergleichbare Hauptnachrichtensendung haben?

Und so kehrt sich der Satz „Bevor man in die Materie einsteigt, über die man rechten will, muss man die Materie kennen. “ gegen die Autorin selbst.“