Es hätte ein wichtiges Element in der Bekämpfung des Klimawandels, der Erreichung der CO2-Einsparungsziele, der Erfüllung der selbst gesteckten Grenzen sein können: auf das Dach eines jeden Neubaus gehört eine Photovoltaikanlage. Das war mal ein konkreter Vorschlag.
Das ist natürlich schlimm. Eine Solaranlage installieren zu müssen, die rund 10.000-15.000 Euro je nach Leistung kostet. Und sich nach 10 Jahren amortisiert hat. Danach Ertrag bringt. Jede hier erzeugte Kilowattstunde wird nicht von Kohlekraftwerken benöigt.
Die vor 20 Jahren installierten Anlagen, die jetzt aus der EEG-Förderung fallen, erzeugen weiter munter Strom vor sich hin. Im Augenblick ist angesichts Niedrigzinsen die Finanzierung kein Problem, Schwierig ist aber die Lieferlage auf Angebotsseite – der weltweite Rohstoffmangel in manchen Bereichen macht den Herstellern zu schaffen. Die Installationsbetriebe haben so schon gut zu tun.
Also kann man ja auch zurückrudern:
Auch das Bundesinnenministerium mahnte, Wohnen müsse bezahlbar bleiben. Es dürfe jetzt keine Entscheidungen geben, die letztlich zulasten des Wohnungsbaus gingen.
ebd
Es geht auch um Kosten für zusätzliche Dämmung. Auch etwas, das auf Dauer Primärenergiekosten spart. Wer gut dämmt und Fußbodenheizung installiert, der kann eine Wärmepumpe an den Start bringen. Das spart, kann ich aus eigener Erfahrung sagen, sehr viel Geld im Verbrauch.
Es gibt einen echten Kritikpunkt, den Haus&Grund vorbringt, dem man aber durchaus sehr viel anders begegnen könnte:
Der Präsident des Verbands Haus & Grund, Kai Warnecke, hatte die ursprünglichen Pläne für eine Solardach-Pflicht als „unkoordinierten Schnellschuss, der Bauen und Wohnen dramatisch verteuert“. Es sei „lächerlich, eine Solardach-Pflicht einzuführen, ohne endlich den Verkauf des produzierten Stromes an die Bewohner des Hauses zu erlauben“.
ebd.
Damit hat er übrigens ganz schön recht: wer bei der steuerlichen Behandlung von Solaranlagen durchblicken will, der stößt ganz schnell auf komplizierteste Regelungen, die alleine schon abstoßend sind. Alleine die Länge dieses Artikels auf der Ratgeberseite: https://solarwatt.de/ratgeber/photovoltaik-und-steuern zeigt die Probleme:
Anders als bei der Umsatzsteuer bestand bei der Ertragssteuer – genauer gesagt bei der Einkommenssteuer aus selbstständiger Tätigkeit – lange keine Wahlmöglichkeit. Seit Juni 2021 hat sich das geändert. Betreibern von PV-Anlagen bis 10 kWp auf einem selbst bewohnten Gebäude wird die Möglichkeit eingeräumt, sich auch bei der Einkommensteuer gegen eine Veranlagung zu entscheiden. Um in den Genuss der Befreiung zu kommen, ist nur ein schriftlicher formloser Antrag zum „Verzicht auf die einkommenssteuerliche Behandlung der PV-Anlage“ beim zuständigen Finanzamt zu stellen.
ebd
Für alle anderen Photovoltaikanlagen entscheidet weiterhin das Finanzamt, ob eine Gewinnerzielungsabsicht besteht oder ob es sich steuerlich um „Liebhaberei“ handelt.
Um dem Finanzamt nachzuweisen, dass keine Gewinnerzielungsabsicht besteht, muss diesem eine Wirtschaftlichkeitsprognose über den Abschreibungszeitraum vorgelegt werden. Bei der Photovoltaikanlage als beweglichem Wirtschaftsgut beträgt dieser Abschreibungszeitraum 20 Jahre, d. h. jedes Jahr können 5 % des Anlagenpreises abgeschrieben werden.
Man muss auf eigen genutzten Strom zahlen, man muss auf eingespeisten Strom zahlen, und wenn man anfängt, an Mieter im Haus Strom zu liefern, dann läuft der Abrechnungs- und Steuererklärungswahnsinn Amok.
Das ist Irrsinn. Das muss weg.
Plusminus berichete im März: https://www.daserste.de/information/wirtschaft-boerse/plusminus/sendung/buerokratie-bremst-solarstrom-aus-100.html
„In vielen anderen Bereichen kann ich selber meine eigenen Sachen verbrauchen. Wenn ich einen Birnen- oder Apfelbaum habe, darf ich die Äpfel essen, ohne Abgaben zu zahlen. Wenn ich von meinem Dach den eigenen Solarstrom ernte, dann muss man Eigenverbrauchsumlagen dafür zahlen. Das ist eigentlich relativ absurd in diesem Bereich und das schreckt schon wahnsinnig viele Leute ab.“
ebd.
Aber das wird nix, mit der Energiewende, wenn man lieber auf die Solaranlagenpflicht verzichtet statt das Steuerrecht zu vereinfachen. Nix da, hier wird besteuert, veranlagt, gestempelt und abgelegt. Wo kämen wir denn hin, wenn jemand Strom erzeugt und einfach so dorthin liefert, wo er verbraucht wird. Noch nicht mal öffentliche Neubauten bekommen Solar.
Dieses kleine Beispiel zeigt: von der groß angekündigten „Klima-Offensive“ wird kaum etwas bleiben. Auf der Bremse: vor allem CDU/CSU.
Besonders nervige Augenwischerei: die „Klima-Union„, angeblich eine Antreibertruppe für Klimaschutz in der Union. In Wahlkampfzeiten besteht vor allem der Twitterkanal nur aus wohlfeilen Selbstbeweihräucherungen. Besonders ätzend:
I gitt. Das ist genau wie mit dem Digitalisierungsversprechen von 2017.
Rettung vor dem Klimawandel – das wird nix. Muss man mal sehr nüchtern feststellen.
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