Seit Wochen kommen sie verstärkt an: die Briefe verschiedener Unternehmen und Institutionen, die mich im Vorfeld der Umstellung von Kontonummer/Bankleitzahl auf IBAN/BIC auf eben diese aufmerksam machen.
Das ist nett, und natürlich in beiderseitigem Interesse. Denn zuallererst wollen diese Institutionen und Firmen sicherstellen, dass auch in Zukunft der Einzug von Rechnungsbeträgen fehlerfrei funktioniert. Dazu bekomme ich die errechnete IBAN mitgeteilt – bisher hat die immer gestimmt, also wird sie immer stimmen.
Es gibt allerdings ein paar Bankleitzahlen/Kontoverbindungen, bei denen die automatisierten Programme reihenweise versagen, dem Vernehmen nach gerne bei wegfusionierten Banken wie der Dresdner Bank oder aufgelösten Banken wie die der grandiosen Deutschen Bank 24. Da muss dann der Kontobesitzer immer eine Korrektur zurückmelden.
Aber irgendwie werde ich das Gefühl nicht los, dass manche Aspekte der Umstellung von den Verantwortlichen nicht so richtig kommuniziert wurden. Etwa von der Bundesbank, auch wenn diese eine so schicke Übersichtsseite und sogar eine eigene Präsenz hat.
Da ist nämlich die Sache mit der Abbuchung. Oder dem Bankeinzug. Und wer denkt, das sei beides doch dasselbe, der denkt falsch.
Doch damit, dass die allermeisten Menschen in Deutschland diese beiden Dinge für ein und dasselbe halten, hat die Bundesbank nicht gerechnet. Hauptindiz dafür sind die zwei unterschiedlichen Sorten von Briefen, die ich gerade bekomme. Die einen informieren mich über die Umstellung und bitten mich, einfach die IBAN zu kontrollieren. Sonst müsste ich nichts weiter tun, es würde weiter wie gewohnt abgebucht.
Und dann sind da die anderen, die nämlich sagen, dass man nun eine neue Einzugsermächtigung/Abbuchungserlaubnis, ganz korrekt: ein Mandat nach dem SEPA-Lastschriftverfahren braucht.
Ja, was denn nu? Die einen buchen weiter einfach so ab. Die anderen sagen: schlimm, schlimm, schlimm, wenn Du mir keine neue Erlaubnis erteilst, dann wird es, äh, schlimm und wir können nicht mehr einziehen.
Abbuchen vs. Einziehen
Hier haben wir es nämlich damit zu tun, dass die einen das neue (Achtung, Superwort) SEPA-Basis-Lastschriftverfahren anwenden wollen. Die Bundesbank erklärt das so (und jetzt kommt noch ein Superwort. Und Superdeutsch):
Das SEPA-Basis-Lastschriftverfahren enthält vom deutschen Einzugsermächtigungslastschriftverfahren zahlreiche bekannte Elemente.
Aha. Neben dem SEPA-Basis-Lastschriftverfahren gibt es aber noch das SEPA-Firmen-Lastschriftverfahren. Und das!
(…) ist dem heutigen Abbuchungsauftragsverfahren ähnlich.
(Quelle: https://www.sepadeutschland.de/de/sepa-lastschrift)
Um es kurz zu machen: für das SEPA-Firmen-Lastschriftverfahren ist es nötig, eine neue Abbuchungserlaubnis zu erteilen, und die muss so aussehen.
Aber: diese ist nur für den Zahlungsverkehr zwischen Unternehmen gedacht. Das Besondere ist, dass so durchgeführte Lastschrift bindend ist und nicht rückgängig gemacht werden kann. Es handelt sich um einen verbindlichen Auftrag an die Bank des Zahlungspflichtigen.
Die SEPA-Firmenlastschrift ist ausschließlich für den Verkehr mit Unternehmen (Nicht-Verbrauchern) vorgesehen und dem heutigen Abbuchungsauftragsverfahren ähnlich. (Quelle)
Beim Basis-Mandat besteht jetzt ein 8-wöchiges Erstattungsrecht, wenn der Belastete die Lastschrift zurückgibt (bisher: Widerspruchsrecht).
SEPA-Basislastschriften, bei denen ein gültiges Mandat vorliegt, können bis zu acht Wochen nach dem Belastungstag ohne Angabe von Gründen zurückgegeben werden (fehlt das unterschriebene Mandat, verlängert sich die Frist auf 13 Monate). (Quelle)
Für die SEPA-Basis-Lastschrift ist die Erteilung eines neuen Mandats nicht notwendig!
Für die Zahler ist die Umstellung auf die SEPA-Basislastschrift jedoch mit keinerlei Aufwand verbunden. Nach Änderung der Geschäftsbedingungen der Zahlungsdienstleister zum 9. Juli 2012 können die einmal erteilten Einzugsermächtigungen auch für den Einzug von SEPA-Basislastschriften genutzt werden.(Quelle)
Das bedeutet: all die Institutionen (mein Abfallentsorger, die Gemeindekasse wg. Grundsteuer), die von mir eine neue Vollmacht wollen, haben das eigentlich vollkommen umsonst gemacht – denn ich bin Privatmensch und daher kann das Firmen-Lastschriftverfahren bei mir gar nicht angewendet werden.
Und woher kommt das Durcheinander? Von den Begriffen Abbuchung und Einzugsermächtigung. Und daher, wie ich aus eigener Erfahrung sagen kann, dass die Informationen zur SEPA-Lastschrift im März/April des Jahres noch keineswegs so transparent nachlesbar war wie heutzutage. Und selbst die Banken konnten vor einem halben Jahr noch nicht den Unterschied zwischen beiden Verfahren erklären.
Das hat man dann davon, wenn man sich mit einem Thema zu früh beschäftigt. Ich kann nur empfehlen: wenn ein Unternehmen oder eine Kasse nunmal ein neues Formular ausgefüllt bekommen möchte, dann macht man das halt. Alles andere ist zu aufwendig. Aber es entstehen vielen Institutionen gerade vollkommen unnötige Portokosten, wenn diese netterweise das Rücksendeporto übernehmen. Das zeigt, wie schlecht die SEPA-Umstellung kommuniziert wurde.